BBZ Pfäffikon


Brückenangebot

Die Brücke zum Berufseinstieg

Jugendlichen und jungen Erwachsenen ohne Abschluss auf der Sekundarstufe II (berufliche Grundbildung, Mittelschule, Gymnasium), die nach der obligatorischen Schulzeit keine Anschlusslösung gefunden haben, bietet der Kanton Schwyz folgende Brückenangebote als Vorbereitung auf Lehrstellen oder Mittelschulen an:

Für fremdsprachige Jugendliche sowie Erwachsene mit wenig Deutschkenntnissen bietet der Kanton Schwyz folgende Angebote:

Weitere Informationen zu den verschiedenen Brückenangeboten finden Sie in unserer Informationsbroschüre.

Patrick Limacher
Brückenangebot BBZ Pfäffikon
041 855 13 43

Pascal Kälin
Brückenangebot BBZ Goldau
041 855 27 77

Fördern Sie den Berufnachwuchs

Das Praktikum in einem Betrieb soll Einblicke in die verschiedenen Tätigkeiten eines Berufes geben. Durch die Förderung in Theorie und Praxis — verbunden mit der Persönlichkeitsbildung und der individuellen Beratung und Begleitung (Coaching) — werden die Chancen erhöht, nach diesem Brückenjahr eine geeignete Lehrstelle zu finden. Zudem wird der Einstieg in die Berufswelt erleichtert.

Das Kombinierte Brückenangebot kann in folgenden zwei Profilen besucht werden:

KBA Profil A

  • Zielgruppe: Sek A oder B (Sekundar- oder Realstufe)
  • 1 Tag Schulunterricht (pro Woche)
  • 4 Tage Praktikum (pro Woche)
  • Richtlohn: Fr. 500.00

KBA Profil B

  • Zielgruppe: Sek B oder C (Real- oder Werkstufe)
  • 2 Tage Schulunterricht (pro Woche)
  • in den ersten 9 Wochen Fachkurse (Holz, Metall, Hauswirtschaft), dann 3 Tage Praktikum (pro Woche)
  • Richtlohn: Fr. 400.00

Praktikumsvertrag

Ein schriftlicher Praktikumsvertrag regelt die Art und Dauer des Arbeitseinsatzes, die Entschädigung, den Schultag, die Versicherungen, die Arbeitszeiten und die Ferien. 
Der Vertrag wird zwischen Praktikumsbetrieb, Lernenden und gesetzlichen Vertretern abgeschlossen. 

Vertragsdauer

KBA A: ab 21. August 2017 bis 6. Juli 2018
KBA B: ab 6. November 2017 bis 6. Juli 2018 (Praktikum beginnt erst nach den obligatorischen Fachkursen!)

Ferien/Schnupperlehren

Der Betrieb gewährt den Lernenden mindestens fünf Wochen Ferien während des ganzen Praktikumsjahres. Es gilt der Ferienplan des BBZ Pfäffikon. Für Schnupperlehren/Testnachmittage im Zusammenhang mit der Berufswahl kann vom Arbeitgeber unbezahlter Urlaub gewährt werden.

Weitere Hinweise:

  • Für die Suche des Praktikumsplatzes sind die Lernenden zuständig.
  • Der Praktikumsbetrieb übernimmt keine Ausbildungsaufgaben im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes. 
  • Ein Wechsel des Praktikumsbetriebes ist nicht vorgesehen, Ausnahmen sind jedoch möglich.